Bei der Hornhauttransplantation oder Keroplastik wird die Hornhaut des Patienten durch das Hornhautgewebe eines Spenders ersetzt, das mittels Transplantation ins Auge des Patienten eingepflanzt wird. Die neue Hornhaut wird durch eine Naht befestigt.
In den Einrichtungen, in denen die fortschrittlichsten Techniken zum Einsatz kommen, werden Hornhauttransplantationen mit dem Femtosekundenlaser durchgeführt, der dem Chirurgen eine maximale Kontrolle über die Größe und Dicke des zu ersetzenden Gewebes ermöglicht.
BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS:
Die am häufigsten angewandte Art der Hornhauttransplantation ist die sogenannte „perforierende Keroplastik“, bei der die gesamte Hornhaut ersetzt wird.
Dagegen werden bei der „lamellären Keroplastik“ nur einige der inneren und/oder äußeren Schichten der Hornhaut ersetzt. Diese Technik ist daher nicht so aggressiv wie die perforierende Keroplastik.
In technisch fortschrittlichen Einrichtungen wird der Eingriff ambulant und bei örtlicher Betäubung vorgenommen.
VOR DER OPERATION:
Die Patienten müssen sich einer Voruntersuchung und spezifischen Tests mit Messungen und Berechnungen unterziehen. Der Chirurg wird ihnen auch Augentropfen verordnen, die in den Tagen vor der Operation anzuwenden sind.
Sollte der Patient an einer chronischen Krankheit leiden oder gewohnheitsmäßig Gerinnungshemmer einnehmen, so hat er den Chirurgen davon in Kenntnis zu setzen, damit ihm dieser die notwendigen Anweisungen erteilen kann.
Es gibt ein spezifisches Protokoll für Organtransplantationen, das bei der Auswahl des für den Empfänger am besten geeigneten Spenders zu erfüllen ist. Das Protokoll beginnt mit der Beantragung eines Organs und endet mit der Transplantation desselben.
NACH DEM EINGRIFF:
Patienten, die sich einer Transplantation unterzogen haben, müssen sich nach einem anspruchsvollen Nachbehandlungsprotokoll richten. Sie haben nach der Operation alle Anweisungen des Chirurgen bezüglich der verordneten Arzneimittel streng zu befolgen, um mögliche Infektionen und Abstoßungsreaktionen zu vermeiden.
Das Nachbehandlungsprotokoll schreibt für den Zeitraum von mindestens 15 Tagen nach dem Eingriff mehrere Besuche des Augenarztes vor.