DEFINITION:
Bei einer Gefäßbypassoperation handelt es sich um eine chirurgische Technik zur Behebung von Arterienobstruktionen oder Läsionen der Arterien. Ein Bypass an der Oberschenkel- oder Kniekehlenarterie wird vor allem zum Zweck der Behebung von Arterienverschlüssen in den unteren Extremitäten gelegt.
BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS:
Bei einer Bypassoperation an der Oberschenkel- oder Kniekehlenarterie wird eine Überbrückung geschaffen, mit der die Obstruktion umgangen und die Durchblutung wiederhergestellt wird. Diese Umleitung kann über eine Prothese erfolgen oder mittels Teilstücken, die aus anderen Venen oder Arterien entnommen wurden, hergestellt werden.
Der Eingriff kann bei örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose durchgeführt werden. Der Patient muss dafür vier oder fünf Tage im Krankenhaus bleiben.
VOR DER OPERATION:
Der Patient muss sich einer Voruntersuchung zur Bewertung seines Falles und der konkreten Bedingungen des Eingriffs unterziehen.
Die Patienten müssen sich darüber hinaus einer präoperativen Untersuchung unterziehen, die eine Blutuntersuchung, ein Elektrokardiogramm, usw. einschließt.
Sollten Sie an einer chronischen Krankheit leiden oder gewohnheitsmäßig Arzneimittel einnehmen, so müssen Sie dies dem Chirurgen vor dem Eingriff mitteilen, vor allem wenn es sich um Gerinnungshemmer handelt.
NACH DEM EINGRIFF:
Nach dem Eingriff besteht das Risiko einer Wundinfektion oder des Auftretens einer Thrombose am Bypass. Daher muss sich der Patient regelmäßigen Nachuntersuchungen unterziehen. Risikofaktoren wie Rauchen oder ein erhöhter Cholesterinspiegel, usw., sind zu vermeiden.